Wölfe in NRW
Wölfe in NRW
NRW-Förderrichtlinien Wolf vom 3.2.2017 (geändert 6.3.2019)
Die Halter und Landwirte sollen nicht allein die Lasten tragen, die der gesetzlich garantierte Artenschutz für den Wolf mit sich bringt. Daher leistet das Land NRW finanzielle Unterstützung, um die Belastungen für die Tierhalter so gering wie möglich halten.
Mit den Förderrichtlinien Wolf hat Nordrhein-Westfalen die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich der durch den Wolf bedingten wirtschaftlichen Belastungen für Tierhalter geschaffen. Die Richtlinien regeln die Entschädigung von Tierverlusten und weiteren damit verbundenen Schäden. Darüber hinaus ist auch die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vorgesehen. Ansprechpartner sind hier die für die Naturschutzförderung zuständigen Dezernate 51 bei den Bezirksregierungen.
Mit der Förderrichtlinie führt das Land NRW die bereits seit Anfang 2010 gängige Praxis fort, die vom Wolf verursachten Nutztierrisse finanziell zu entschädigen. Die aktuelle Richtlinie sieht Entschädigungen für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt, für Medikamente und die Tierkörperbeseitigung vor. Das Land NRW entschädigt darüber hinaus zusätzlich die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten, die durch Wölfe ausgelöst wurden. ( ... )
Die Antragsformulare für die Entschädigungsleistungen und Präventionsmaßnahmen finden Sie bei den jeweiligen Wolfsgebieten.